Die Tarifverhandlungen zwischen dem bpt und dem vmf (Verband medizinischer Fachberufe e.V.)
wurden am 14.11.24 als gescheitert erklärt. Eine geplante Fortführung der Gespräche für den
19.2.25 wurde laut bpt vom vmf abgelehnt.
Für den 21.2.25 ist ein Warnstreik der TFA geplant.

Wo stehen unsere Mitglieder aktuell?
Für die ca. 90 Mitgliedspraxen der Gesellschaft für freie Tiermedizin e.V. (GfT) sind die
Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) essenzieller Bestandteil unserer Betriebe.
Die hohe Kompetenz und Einsatzbereitschaft unserer TFA ist für die Aufrechterhaltung der
veterinärmedizinischen Regel- und Notversorgung in unseren Praxen und Kliniken unerlässlich.
Dieses Engagement wird von unseren Mitgliedern sehr geschätzt und honoriert.
Den Mitgliedspraxen der GfT ist es daher ein wichtiges Anliegen für eine zeitgemäße, adäquate
und auch leistungsgerechte Entlohnung ihrer TFA einzutreten.
Dabei müssen die gestiegenen Ausbildungsgrade und die gestiegenen Anforderungen im
Berufsbild genauso berücksichtigt werden, wie die Tatsache, dass Inflation und steigende
Sozialabgaben das Realeinkommen der TFA schmälern.
Jedoch erfordert die gesamtwirtschaftliche Prognose in Deutschland mit massiv steigenden Kosten
für die Praxen und Kliniken und die zunehmende Zurückhaltung der Tierbesitzer, in Verbindung mit
einer noch immer zu geringen Anzahl versicherter Tiere einen guten, ausgewogenen Kompromiss
zwischen den Notwendigkeiten der TFA und den langfristigen Möglichkeiten der Praxen und
Kliniken.

Grundlage unserer Meinungsbildung
Wir haben bpt und vmf um Überlassung von Unterlagen für unsere Stellungnahme gebeten.
Diese wurden uns von beiden Seiten in Form von Zusammenfassungen und
Standortbestimmungen zur Verfügung gestellt.
Insgesamt betrachtet, weichen die Darstellungen und der Fokus jedes Verbandes bei einzelnen
Themen – naturgemäß- zum Teil aber deutlich voneinander ab.
Während der bpt auf überhöhte Forderungen des vmf im Manteltarifvertrag besonders eingeht,
liegt der Schwerpunkt in den Unterlagen des vmf besonders auf den Änderungen des
Gehaltstarifvertrages und der Ausweitung der Tarifgruppen.
Insgesamt fiel es uns aufgrund dieser erheblich unterschiedlichen Gewichtung der Angaben in den
überlassenen Unterlagen schwer, beide Positionen eindeutig zu vergleichen.
Vor allem die Forderungen im Manteltarifvertrag wurden uns nur vom bpt mitgeteilt.


Fazit:
Die Forderungen des vmf- sowohl im Gehalts- als auch im Manteltarifvertrag scheinen uns nicht
ausreichend an das sich in den letzten 8 Monaten gravierend verschlechternde Wirtschaftsklima in
Deutschland angepasst.

Die Arbeitgeber wollen die Arbeitsplätze der TFA langfristig erhalten und müssen diesen Faktor
daher in ihrer Beurteilung der möglichen Steigerungen berücksichtigen.
Dem Erhalt von Arbeitsplätzen sollte allen Beteiligten im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen
ein wesentliches Augenmerk gelten!
Die langjährig etablierte Tarifpartnerschaft zwischen bpt und vmf bietet in den Lohngruppen der
TFA unseren Mitarbeiterinnen Planungssicherheit. Außerdem gibt sie allen Inhabern eine gute
Orientierung in der gehaltlichen Einordnung ihrer TFA.
Die aktuelle Situation, augenscheinlich verhärteter Fronten ist in unseren Augen der denkbar
schlechteste Zustand für alle Beteiligten.
Eine Auflösung der langjährigen Tarifpartnerschaft zwischen bpt und vmf gilt es unbedingt zu
vermeiden.
Daher fordern wir vmf und bpt zu einer positiven Fortführung der Gespräche mit folgendem
Augenmerk auf:

  • eine faire Entlohnung der TFA unter Einbeziehung der gesamtwirtschaftlichen
    Perspektive der Arbeitgeber
  • die Präzisierung und die Anpassung leistungsbezogener Entlohnungsmodelle für
    TFA
  • eine der Wirtschaftsprognose angepasste Ausgestaltung der Gehalts-Tarifverträge.

In Bezug auf Änderungen im Manteltarifvertrag wünschen wir uns von beiden Parteien:

  • die Betrachtung langfristiger wirtschaftlicher Auswirkungen von Anpassungen oder
    Änderungen
    und
  • keine Verwässerung des Berufsbildes der TFA durch leichtfertige Ausweitung eines
    Tarifanspruches auf andere Berufsgruppen.
  • der Umfang und der Inhalt von Fortbildungsstunden, die für eine von Tarifgruppe 1
    abweichende Einstufung quali fizieren sollen, müssen dem zu erwartenden Gehalt
    entsprechen. Dafür ist eine Erhöhung der Stundenzahl und eine erhebliche
    Verbesserung der Fortbildungsinhalte notwendig.

Eine von beiden Seiten transparentere Kommunikation über die Forderungen und Angebote bringt
mehr Verständnis für das Handeln beider Verbände. In der gesamten Tierärzteschaft, bei den
Tiermedizinischen Fachangestellten und ganz sicher auch bei den Tierhaltern, die letztlich den
erzielten Kompromiss auch bezahlen müssen.

München, 18.2.2025